Lebensmittelausgabe

Wo kann man die Lebensmittel erhalten?

Die Ausgabestelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montags:   12:00 - 14:00 Uhr
  • Dienstags: 12:00 - 14:00 Uhr

Neuaufnahmen sind Montags und Dienstags ab 11:00 Uhr möglich!

Hier kann man in Schortens Lebensmittel durch die Tafel bekommen: 

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Wenn man den Brauerweg 2a erreicht hat, hier gehts zur Tafel:

Voraussetzungen für das Erhalten von Lebensmitteln sind: 

Personalausweis und...

  • - ALG II Bescheid oder
  • - Grundsicherungsbescheid oder
  • - Rentenbescheid oder
  • - Lohn- oder Gehaltsbescheinigung über "geringes" Einkommen  

Bitte beachten Sie:

Für das Abholen von Lebensmitteln wird der Tafel-Ausweis benötigt. Die Ausgabe erfolgt nur in unserer Ausgabestelle zu unseren Ausgabezeiten und auch nur in der vorgegebenen Reihenfolge.

Ein Tafel-Ausweis wird für den Erhalt von Lebensmittel benötigt. Auf ihm sind der Name der bezugsberechtigten Person sowie die Anzahl der mit ihr in einem Haushalt Lebenden vermerkt. Mit dem Ausweis können wöchentlich bei unserer Ausgabestelle Lebensmittel abgeholt werden. 

Für die Ausstellung des Tafel-Ausweises werden der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt. Auch sind Einkommensnachweise (Bescheide über Sozialleistungen, etc.) als Nachweis für die Bedürftigkeit vorzulegen. 

 

Mit dem Tafel-Ausweis erhält man bei unserer Ausgabestelle einwandfreie Lebensmittel.

Die meisten ausgegebenen Lebensmittel sind gespendet worden. Es kann also auch nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt worden ist. Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse werden bei der Zuteilung der Lebensmittel berücksichtigt. 

Für die Lebensmittel ist ein symbolischer Betrag von 2€ (ab 4 Personen 3€) in bar zu bezahlen.